Swiss Mann

Zihlmanns Fälle, www.netzpress.ch Fall 05/2002

Zihlmann’s Fälle basieren auf wahren Begebenheiten.
Namen und persönliche Daten sind frei erfunden.
Jede Ähnlichkeit mit tatsächlich lebenden Personen ist rein zufällig.

Wenn ein Mann 48 Jahre verheiratet gewesen ist und Witwer wird, weil er seine Frau überlebt, was seltener ist; wenn ein Mann über 30 Jahre lang treu beim Staat gearbeitet hat und den Lebensunterhalt für seine Familie und sich mit seiner Hände Arbeit verdient hat; wenn seine vier Söhne alle selbst in Amt und Würde stehen und für den Vater keine Zeit mehr haben; wenn er schliesslich als Rentner leben könnte, was bleibt dem Mann da ausser seiner Rente? Was macht dieser Mann, den man mit dem altmodischen Namen REDLICH bezeichnen darf, wenn er sieben Jahre allein gelebt hat und eine Chinesin kennen lernt, die seine Tochter sein könnte und die selber eine Tochter hat und ihn unbedingt heiraten möchte? Er heiratet sie. Er heiratet sie, auch wenn die Frau kaum deutsch spricht, und nimmt auch deren Tochter bei sich auf. Die Mutter geht in eine deutsche Integrationsschule, sie hat eine Schwester, die hier heimisch ist und mit der sie sich versteht. Und was tut die chinesische Mutter wie sie erfährt, dass sie als künftige Witwe keine Rente bekommen wird und auch in der Schweiz wird arbeiten müssen? Sie weint und ist enttäuscht. Und wie der Swiss Man vor dem Computer sitzt, schmeisst sie ihm Zeitung und Brille an den Kopf und greift in die Computer-Tastatur. Er stösst sie zurück. Sie taumelt an die Tischkante. Von halb zehn bis halb drei sind sie in der Notfallstation und warten. Zum Glück ist nichts passiert. Aber sie hat Schmerzen und wird diese noch werden zwei drei Wochen haben, sagt der Arzt. Zu hause setzt sie sich auf die Bettkante und er dazu. Er sagt, er habe das nicht gewollt, es tue ihm leid. Es sei unglücklich gegangen, antwortet sie. Sie sprechen miteinander. Es wird viel chinesisch gesprochen zwischen den beiden Schwestern. Des Mannes Schwester solidarisiert sich mit den beiden Frauen. Jetzt spricht das verheiratete Paar nicht mehr miteinander. Nach einigen Tagen bleibt sie von zu Hause weg und nimmt ihre sechzehnjährige Tochter mit. Jetzt erscheint sie mit Polizeischutz in seiner Wohnung und nimmt ihre Sachen mit. Erstmals ist die Polizei in der Wohnung des wieder allein lebenden, unbescholtenen Mannes. Sie waren anständig und er hat auch nichts gegen Polizei, aber es war unangebracht, sagt er. Er bekommt eine telefonische Einladung mit einer Strafgerichtspräsidentin zu sprechen. Er schläft schlecht. Die Ehe hat bis zum Auszug 8 Monate gedauert.

Und was macht der Ehegerichtspräsident, an die sich die Frau wendet? Er erlässt ohne den Mann anzuhören sofort und rückwirkend für April eine behördliche Verfügung. Er muss monatlich Fr.1500.— der Frau zahlen. Er zahlte seine Steuern und Ausgaben monatlich, pünktlich. Zum Essen bleibt nur noch das Minimum. Der Richter verfügt unter Strafdrohung Haft oder Busse, dass der Ehemann sich der Frau „nicht nähern darf“. Eine Rechtsbelehrung wie man sich zur Wehr setzen könnte, fehlt. (Eine Bestimmung findet der Jurist nicht einmal im Zivilprozessgesetz, sondern im GOG.). Der Richter wird seine Verfügung nach Anhörung des Ehemannes überprüfen. Das wird aber erst am 3. Juni sein. Bis dahin muss der Mann zahlen oder es drohen ihm Betreibung und Strafe. Früher wurde nur bestraft, wer böswillig nicht bezahlte. Jetzt steht ihm Gesetz StGB Art.217 nur noch, dass ins Gefängnis muss, wer nicht bezahlt, obwohl er über die Mittel dazu verfügen könnte. Er muss mit Gefängnis bezahlen, wenn er kein Geld hat, aber es haben könnte. (Wenn das Wörtchen Wenn nicht wär, wär mein Vater Millionär haben wir früher skandiert.)