«Die kleinen Leute triffts»

FACTS Nr. 8, 24. Februar 2000

In seinem neuen Buch urteilt der Basler Anwalt und private Ombudsmann Peter Zihlmann erneut kritisch über die Schweizer Justiz.

von Michael Solomicky
Fotos: Dominik Labhardt

FACTS: Herr Zihlmann, höchste Zeit, Ihren Beruf als Rechtsanwalt und Rechtsbeistand an den Nagel zu hängen.
Peter Zihlmann: Wie kommen Sie darauf?

FACTS: In Ihrem neuen Buch «Justiz im Irrtum» beschreiben Sie den Schweizer Rechtsstaat als Unrechtssystem. Als Rechtsbeistand sind Sie ein Teil davon. Kommt da nicht nur noch ein Ausstieg in Frage?
Zihlmann: Konsequent wäre es schon. Doch es wäre auch eine Flucht vor der Wirklichkeit. Ich habe mir für meine berufliche Laufbahn zum Ziel gesetzt, die Mängel in der Schweizer Justiz offen zu legen. Das ist nur mit einem Bezug zur Praxis möglich.

FACTS: Ein Grund, bei einem unfairen Spiel mitzuspielen?
Zihlmann: In der Schweizer Justiz sind bedenkliche Tendenzen und Strukturen vorhanden, denen ich nicht tatenlos zusehen kann.

FACTS: Können Sie das erklären?
Zihlmann: Ich stelle zunehmend eine Geringschätzung der Freiheitsrechte und Privatsphäre fest – sei es bei Abhörungen, Beschattungen oder Hausdurchsuchungen. Solche Massnahmen werden bedenkenlos angeordnet. Das führt zu einer härteren Gangart in der Strafverfolgung und zu einer Überwachungs-Bürokratie.

facts2000-2FACTS: Stünden die Behörden ohne solche Massnahmen gegen die so genannte organisierte Kriminalität nicht auf verlorenem Posten?
Zihlmann: In offiziellen Verlautbarungen wird das gebetsmühlenartig behauptet. In der Praxis aber werden solche Sondervollmachten oft ohne konkreten Verdacht verwendet, wie zum Beispiel die vielen eingestellten Verfahren der früheren Bundesanwältin Carla Del Ponte beweisen.

FACTS: Bestreiten Sie, dass es moderne Ermittlungsmethoden und eine internationale Zusammenarbeit braucht, um professionellen Organisationen wie der Russen-Mafia das Handwerk zu legen?
Zihlmann: Darum geht es gar nicht. Das Feindbild des Kommunismus wurde nahtlos vom Feindbild der Russen-Mafia abgelöst. Auf diese Weise gelang es den Behörden, zehn Jahre nach der Fichen-Affäre einen starken Polizeiapparat wieder salonfähig zu machen.

FACTS: In Ihrem Buch behaupten Sie, die Schweizer Justiz habe im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität versagt. Auch hier besteht Erklärungsbedarf.
Zihlmann: Obwohl die Schweiz als Drehscheibe für obskure Geldtransfers dient, blieben die Banken und ihre Bosse von den selbst ernannten Schweizer Mafia-Jägern bislang unbehelligt. Stattdessen schiesst die Justiz mit Kanonen auf Spatzen. Die Opfer solcher staatlich tolerierter Missbräuche sind meist kleine Leute, denen ich als privater Ombudsmann kostenlos zu helfen versuche.

FACTS: Sie vertreten nicht nur die kleinen Leute. Sie waren auch Verteidiger von André Plumey, der zahlreiche Kleinanleger übers Ohr gehauen hat.
Zihlmann: Solche Behauptungen sind das Resultat erfolgreicher, aber unkorrekter Medienarbeit der Strafverfolger.

FACTS: Plumey wurde vom Basler Strafgericht wegen Anlagebetrugs im Umfang von 150 Millionen Franken zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Für Sie bloss Behauptungen?
Zihlmann: Plumey war kein Vermögensverwalter der kleinen Leute. Von den über 700 Anlegern, die ihm ihr Geld anvertraut hatten, waren die meisten Grosskapitalisten. Im Übrigen hat keiner von ihnen vor Gericht behauptet, von Plumey übers Ohr gehauen worden zu sein.

facts2000-1FACTS: Kein Wunder. Mit einem solchen Geständnis hätte jeder Anleger den Tatbestand der Steuerhinterziehung zugegeben, handelte es sich doch bei den Anlagen um Schwarzgeld, das am Fiskus vorbeigeschmuggelt worden war.
Zihlmann: Da haben wirs! Anleger und Plumey waren eine grosse Spekulationsgemeinde. Die Grenze zwischen Opfer und Täter war nicht mehr vorhanden.

FACTS: Macht dieser Umstand das Verschulden eines Finanzjongleurs kleiner?
Zihlmann: Es gibt Fälle, in denen die Investoren genau wissen, worauf sie sich einlassen, und trotzdem ihr Geld den obskuren Anlegern überlassen – freiwillig und ohne jeglichen Druck. Ich denke hier zum Beispiel an den Europeans Kings Club. Dem haben die Leute das Geld noch nachgeworfen, als sie längst hätten wissen müssen, dass sie keinen Rappen zurückbekommen.

FACTS: Müssten in solchen Fällen nicht die angeblichen Opfer als Mittäter auf der Anklagebank sitzen?
Zihlmann: Auf jeden Fall, wenn man der Logik der Schweizer Justiz folgt.

FACTS: Sie tun das nicht. In Ihrem neuen Buch kritisieren sie vielmehr, die so genannten Wirtschaftskriminellen würden in der Schweiz zu hart angefasst. Kein Widerspruch für einen privaten Ombudsmann, der die kleinen Leute beschützen will?
Zihlmann: Ich vergleiche in meinem Buch nur und stelle fest: Wirtschaftsdelikte werden in der Schweiz regelmässig härter bestraft als Gewaltdelikte. Das heisst, das Geld hat im Strafrecht einen höheren Wert als Leib und Leben.

FACTS: Wofür plädieren Sie?
Zihlmann: Wirtschafts-Delinquenten müssten zivilrechtlich zur Kasse gebeten und vor einem Rückfall bewahrt werden. Dafür besteht ausserhalb des Strafrechts eine genügend breite Palette: von Berufsverboten über den Entzug von Lizenzen bis zu Betriebsschliessungen für illegal operierende Unternehmen.

FACTS: Langjährige Zuchthausstrafen haben keine abschreckende Wirkung?
Zihlmann: Haftstrafen verbessern die Welt nicht, sie kriminalisieren. Die Verurteilten sind bloss Sündenböcke zur Selbstreinigung des Wirtschaftssystems, damit «Business as usual» weiterhin betrieben werden kann. Gewissenlos, sozialschädlich und ausbeuterisch.

Polemischer Kritiker

«Justiz im Irrtum» heisst das dritte Buch von Peter Zihlmann, 62. Die beiden bisherigen Publikationen des Basler Rechtsanwalts, Justizkritikers und privaten Ombudsmanns drehten sich um den Fall des Finanz-Jongleurs André Plumey.

«Die Ware Wahrheit»

Am meisten Echo fand bisher sein Sachbuch «Die Ware Wahrheit» – wenn auch eher unabsichtlich. Zwar hatte der Autor zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte die Namen aller Beteiligten verändert und persönliche Daten verfremdet. Trotzdem erkannte sich eine Person wieder und stellte gegen Zihlmann Strafantrag wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses. Zihlmann wurde frei gesprochen.

Auch Zihlmanns zweite Publikation, «Die Tochter des Magistraten», sorgte für Aufregung. Die Personen, Handlungen und Orte des Tatsachenromans seien «frei erfunden», beteuert der Autor. Die Parallelen zum Fall Plumey sind aber unübersehbar.

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SPEKTAKULÄR
Peter Zihlmann hat Finanzjongleur André Plumey (l.) verteidigt, Pleitier Werner K. Rey aber nicht

Ombudsmann

Zihlmann hatte 1993 den Finanzjongleur André Plumey wegen eines Anlagebetrugs in Höhe von 150 Millionen Franken in einem viel beachteten Prozess verteidigt. Der Fall bedeutete den Wendepunkt in der Karriere des Basler Verteidigers. Aus dem ehemals konformistischen Wirtschaftsanwalt wurde ein scharfer, bisweilen polemischer Kritiker der Schweizer Justiz. 1998 eröffnete die Basler Advokatenkammer gegen Zihlmann ein Disziplinarverfahren, weil er öffentlich einen Haftrichter-Entscheid gegen einen Fixer kritisiert hatte.

Einen Namen gemacht hat sich Zihlmann auch als so genannter privater Ombudsmann. In dieser Funktion kämpft er besonders dafür, dass Bussen nicht in Haft umgewandelt werden. Wenn nötig, schiesst er seinen Klienten die Busse vor, um sie vor dem Gefängnis zu bewahren. Das Geld stammt aus dem Nachlass des Franzosen Gérard Kraemer, dessen letzter Wille es war, in der Schweiz eine Stiftung zur Unterstützung von Justizopfern zu gründen.

Seine Arbeit als privater Ombudsmann nimmt Zihlmann so in Anspruch, dass er selbst spektakuläre Mandate ablehnen muss. Als der Pleitier Werner K. Rey bei ihm anklopfte, winkte Zihlmann ab und verwies ihn an seinen früheren Bürokollegen Stefan Suter.

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