Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht

Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht – HRRS (BRD) – Juli 2004

Peter Zihlmann, Das Gesetz über dem Recht, Ratgeber für Suchende nach Recht und Gerechtigkeit, Schulthess, 2003, 115 Seiten, ISBN 3 7255 4661 4.

„Nun, Kohlhass, heut ist der Tag, an dem dir dein Recht geschieht!“ (S.89) – das ist nur eines der vielen, vom Autor Peter Zihlmann in seinem Buch „Das Gesetz über dem Recht“ sorgsam ausgewählten Zitate aus der bekannten literarischen Erzählung Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist, welche sich am Anfang jedes Kapitels dieses – so der Untertitel des Buches – „Ratgeber(s) für Suchende nach Recht und Gerechtigkeit“ wiederfinden. Wer nun einen in trockener Juristensprache verfassten Ratgeber, der schlicht aneinandergereiht alles (angeblich ausreichend) Wissenswerte etwa zu einzuhaltenden Fristen, Gerichtszuständigkeiten, Rechtsmitteln, Umgangsmodalitäten mit Behörden, Rechtsanwälten und Gerichten und anderen, in der „Welt des Rechts“ zu beachtenden Formalitäten erwartet, wird genau jenes nicht finden, aber dennoch vielleicht, oder vielmehr hoffentlich einen Moment innehalten in seiner „Suche nach Recht und Gerechtigkeit“, welche sich bisher ausschließlich auf diese selbst begrenzte „Welt des Rechts“ beschränkte. So ist es Anliegen von Zihlmann, „durch das Territorium des Rechts bis an dessen Grenzen zu führen …“ und die „… Grenzen und Begrenzungen … mit Blick auf den ganzen Menschen zu entdecken und richtig einzuschätzen“ (S.7), um auf diese Weise – die innere Begrenztheit des Rechts (S.10) kennend – in einem umfassenden Sinne eben nicht nur reine Rechtshilfe, sondern „Lebenshilfe und Rat“ (S.7) zu bieten.

Zihlmann, seit 1970 als Rechtsanwalt in eigener Praxis, nebenamtlich als Richter und seit 1994 als Privater Ombudsmann im Auftrag einer gemeinnützigen Stiftung für Menschen in Not tätig, macht sich aus seiner beruflichen Erfahrung heraus, dass viele Rechtssuchende nur noch die Ebene der Rechts-Wirklichkeit wahrnehmen, ihnen aber alle anderen Sphären und Massstäbe abhanden gekommen sind, also aus jener eigenen Erfahrung „eines Mangels …, eines Makels, das dem Recht-haben-Wollen anhaftet“ (S.9), auf die „Suche nach spirituellen Werten“ (S.9) und versucht, „das Recht spirituellen Werten wie Glück, innerem Frieden oder Wandel zu erweitertem Bewusstsein über das rein Juristische hinaus“ (S.7) gegenüberzustellen. Wie ein roter Faden durchzieht das kleine schmale Büchlein mehr oder weniger versteckt die Frage Zihlmanns, wieso „diese Rechtssucher so wenig friedlich, so ruhe- und rastlos (waren) und wieso … sie so selten Glück oder innere Zufriedenheit (fanden), selbst wenn sie sieghaft aus den Rechtshändeln hervorgingen“ (S.10). Neugierig, zugleich offen und „mit ganzem Herzen“ (S.3) den Juristen in sich selbst befragend, möchte Zihlmann untersuchen, wie das „Rechtsverständnis … sich von den spirituellen Werten unterscheidet und weshalb es so oft in einem derart unseligen Spannungsverhältnis zu ihnen“ (S.10) steht.

Bei dem „Aufbruch“ (S.9) zu jenen spirituellen Werten als dem Gesetz über dem Recht, dem „Massstab der Massstäbe“ (S.9) ist die tiefe Beeinflussung Zihlmanns durch eine Vielzahl sich zu jahrhundertealten spirituellen Werten verschiedener Kulturen und Religionen äußernden Büchern, welche mir als Rezensentin zum Teil sehr gut bekannt sind, unverkennbar. Wünschenswert wäre es daher gewesen, wenn die Autoren jener in der Fußnote 1 von Zihlmann genannten Bücher in einem verstärkten Maße und in Auseinandersetzung mit den persönlichen Anschauungen Zihlmanns in den Haupttext Eingang gefunden hätten, um so – wie auch Zihlmann hofft – „das Herz der Leserin und des Lesers durch Ausblicke ins weite Feld des Spirituellen zu öffnen“ (S.11).

Zihlmanns Untersuchung zum Verhältnis des Rechts zu den dieses überlagernden, doch zugleich durchdringenden spirituellen Werten gliedert sich in 17 Kapitel, in denen er die verschiedenen Erscheinungsformen und Facetten des Rechts in bildhafter und leicht verständlicher Sprache, gespickt mit persönlichen An- und Bemerkungen zu durchleuchten versucht. Jene Kapitel wurden nicht in übergeordnete Gliederungspunkte bzw. Untersuchungsabschnitte zusammengefasst und – so scheint es – sollten dies auch gar nicht bzw. könnten dies nicht, ohne mit einer belehrenden Wertungsvorgabe begleitet zu sein. Eine eben solche gerade vermeiden wollend, baut das Verständnis eines Kapitels nicht zwingend auf dem Erfordernis des Lesens der vorhergehenden Kapitel auf. Vielmehr lädt das Buch die Leserin und den Leser ein, sich mutig und entsprechend der eigenen Interessen und Vorprägungen dem Verhältnis von Recht und spirituellen Werten zu nähern. Auf jene Fähigkeit der Leser, den jeweils für sie „richtigen Blickwinkel“ (S.11) zu den Ausführungen des Buches zu finden, vertraut Zihlmann und appelliert entsprechend im 1. einleitenden Kapitel an die Leserschaft, „gerade soviel für sich selbst herauszulösen als für ihr eigenes Erleben und ihre eigene Erkenntnis des Rechts ihnen nützlich erscheint“ (S.11).

Im 2. Kapitel widmet sich Zihlmann „diese(r) starke(n) und unausrottbare(n) Emotion, die uns als Opfer oder Zeuge einer Ungerechtigkeit befällt und beherrschen kann und das mit ihr verbundene Gefühl im Recht zu sein“ (S.13, 14). So „gehen (wir) davon aus, dass wir im Recht sind, solange wir uns im Recht fühlen …“ und „… akzeptieren unser Rechtsgefühl als innere Stimme wie die unseres Gewissens, die auch immer Recht behält“ (S.17), und dennoch müsse laut Zihlmann ein Unterschied zwischen beiden bestehen, denn – so fragt er – wieso gehe von dem Gefühl, im Recht zu sein, nicht die gleiche wohltuende und beruhigende Wirkung aus wie von dem Gefühl, in Übereineinstimmung mit unserem Gewissen gehandelt zu haben (S.17)?

Dass zwischen dem Gefühl, im Recht zu sein und der objektiven Rechtslage oft Welten liegen, zeigt Zihlmann in den folgenden Kapiteln auf: im 3. Kapitel „Alles ist recht, so wie es ist“ weist er auf den Ausgangspunkt von allem, was im Leben Bestand haben soll, hin, nämlich dass alles, was ist, seinen Grund hat und die „Realität … das bessere Recht (ist). Das Ganze ist einfach so, wie es ist“ (S.27). Auf die Gefahr nutzloser Rechtsstreitigkeiten nur noch um des Prinzips willen hinweisend (S.28), führe das Leben nicht nur von einem Anspruch zum nächsten, ist nicht nur Festhalten am Rechthaben, sondern auch „Loslassen und Zulassen eines Austausches mit Neuem und Unerwartetem“ (S.24). Die Lebenskunst bestehe darin, herauszufinden, was wir ändern, annehmen, behalten und was wir loslassen sollten (S.27), so dass Zihlmann für das Beschreiten eines sog. „dritten Weges“ eintritt: die Realität in ihrer Gesamtheit achtsam wahrnehmend, liegt zwischen dem „zwanghaften Festhalten des Rechthabers an Rechtspositionen, dem ebenso zwanghaften Drang des Machers nach gewaltsamer Veränderung und der fatalistischen Gleichgültigkeit eines Hans-im-Glück-Daseins … ein dritter Weg…, nämlich der des „Wandels“ und des behut- und achtsamen Lebens aus unserer Lebensmitte heraus“ (S.28).

Dass ein Nachdenken über Recht nicht denkbar ist, ohne sich auch ernsthaft der Frage nach der Gerechtigkeit zu widmen, thematisiert Zihlmann im 4. Kapitel, in dem er auf den unvermeidlichen Widerspruch hinweist, dass Gerechtigkeit zwar Ausgleich, Harmonie und Friede anstrebe, der Weg dorthin jedoch oft ein „Kriegspfad“ (S.31) sei, auf dem „Kämpfernaturen“ (S.32) gefragt seien. Worauf werde sich „Justitia mit Waage und Schwert“ wohl mehr verlassen, was habe eine „formalistische Schnell- und Fliessband-Justiz überhaupt noch mit Gerechtigkeit zu tun?“ (S.34, 35) – solche und weitergehende Fragen wirft Zihlmann prägnant auf und regt die Leser damit zum eigenen Sich-diese-Fragen-Stellen an, wenn sich die Rezensentin auch gewünscht hätte, gerade im Kapitel „Gerechtigkeit als Ausgewogenheit“ mehr von den auch Antwort gebenden Ansichten des Autors zu seinen aufgeworfenen Fragen hätte lesen zu können.

Im 5. Kapitel mit der dem Buchtitel entsprechenden Überschrift wagt Zihlmann – so seine Worte – den Versuch, die Rechts-Sphäre mit der spirituellen Sphäre, welche zwar beide auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben, jedoch bei näherem Hinschauen durch die Ethik verbunden sind (S.38), zueinander in Beziehung zu setzen. Daran erinnernd, dass das Recht nicht Garant für ein gelingendes Leben sei (S.38), spricht der Mensch Zihlmann zu seinen Lesern, wenn er schreibt, dass es nicht die wichtigste Aufgabe im Leben sei, unser Recht durchzusetzen, sondern „dem Gesetz unseres eigenen Herzens und Lebens zu folgen und … zu dem zu werden, wer wir im Grunde sind“ (S.41) und – so möchte die Rezensentin anfügen – nicht zu dem, was wir sein sollten. Dass es dabei nicht einfach ist, uns so zu sehen, wie wir sind und der inneren Stimme des Herzens zu folgen (S.42, 45), verdeutlichen die Ausführungen im 6. Kapitel, die dem unbarmherzigen – nach Ansicht der Rezensentin wohl unbarmherzigsten – Richter in uns selbst gewidmet sind.

In den folgenden zwei Kapiteln untersucht Zihlmann das Verhältnis von mitmenschlichem, von Mitgefühl begleiteten „Verstehen“ einerseits und „Verurteilen“ andererseits sowie den Umstand, dass das Recht oft als Ausgangspunkt, aber auch als Endpunkt des Vertrauens zwischen den Menschen in Erscheinung tritt. In den sich anschließenden drei weiteren Kapiteln (9.-11.) finden sich wertvolle praktische Lebensratschläge für Rechtssuchende, die sich mit der Entscheidung tragen, einen Rechtsstreit zu beginnen bzw. sich auf einen solchen, mehr oder weniger freiwillig, einzulassen/ einlassen zu müssen, wobei Zihlmann zum einen die Beziehung zum beauftragten Rechtsanwalt und zum anderen das Geschehen rund um den Prozess, insbesondere in einem Rechtsstreit gegen den Staat, aufgreift. Dem rechtssuchenden Laien wird klar gemacht, dass auf der Ebene des Rechts eben auch mit rechtlichen Kunstregeln (S.61, 75) gespielt wird, die zumeist nur von darin ausgebildeten Juristen beherrscht werden, wobei das Recht immer auch “ Ausdruck und Abbild unserer gesellschaftlichen Stärke- und Machtverhältnisse“ (S.64) sei und dem Diktat von öffentlicher Meinung, Zeitgeist und gesellschaftlichen Einflusssphären (S.61, 64) unterstehe. Jenes sich durchdringende Wechselspiel näher beleuchtend, hätte sich die Rezensentin auch hier weiterführende Aussagen und Stellungnahmen des Autors gewünscht. Dem konkret Rechtssuchenden jedoch werden praktische, über eine rein juristische Beratung hinausgehende Hinweise an die Hand gegeben, indem er zu einem umfassenden Abwägen aller Vor- und Nachteile, die mit dem „meist in den Sternen geschriebenen Prozessausgang“ (S.69) verbunden sind, aufgefordert wird sowie dazu, sich klar zu machen, dass sein Entscheid zu kämpfen oder nachzugeben – wie alle wichtigen Entscheidungen – abgestimmt auf die konkrete Lebenssituation und erst nach vollständiger Analyse nicht nur der rechtlichen, sondern aller auf dem Spiel stehender Lebensinteressen getroffen werden sollte.

Im 12. Kapitel zum „Unausweichliche(n) Recht“ wendet sich Zihlmann gegen die oft beobachtete Prozesssucht und Rechthaberei bei der Suche nach dem eigenen Recht und appelliert – wenn auch wieder etwas kurz, so doch auffordernd – an die Verantwortung als Bürger eines demokratischen Rechtsstaates, sich bei vor seinen Augen abspielenden Ungerechtigkeiten uneigennützig für die Rechte der Benachteiligten einzusetzen (S.81).

Zihlmann warnt im folgenden Kapitel davor, nicht zu verkennen, dass der Prozess als ein „soziales Kunstprodukt“ (S.83) mit seinem Fortgang an Umfang, Gewicht und Bedeutung zunimmt, und zwar nicht nur gemessen am Aktenberg, sondern auch gemessen an dessen Einflussnahme auf das gesamte persönliche, familiäre oder berufliche Leben des Rechtssuchers (S.83). Er stellt daher im 14. Kapitel die Frage nach dem „Urteil, dein Glück?“, verbunden mit der Hoffnung und Aufforderung an den Rechtssuchenden, sich von dem sich allein auf die Juristerei konzentrierten Denken zu lösen und den ganzen Horizont menschlichen Verstehens ins Auge zu fassen (S.89). Wenn auch keine Zweifel daran bestünden, dass aufstehen und sein Recht einfordern, Zivilcourage zeigen, eine gute Sache und Tugend sei (S.90), so sollte dies immer mit den Augen des eingeschalteten Beobachters in uns geschehen, der danach fragt, was „uns das Urteil an innerem, spirituellem Wert“ (S.90) bringe. Denn – so die treffenden Worte Zihlmanns – „es gibt im Leben lohnendere Ziele, als einen Prozess zu gewinnen“ (S.91) und nicht ein Urteil eines Richters mache unser Glück, unsere Lebensfreude, den inneren Frieden, das Mitgefühl und die zwischenmenschliche Wärme aus (S.90, 91).

Mit einem Sprung zu „Recht, Schuld und innere Sicherheit“ im folgenden Kapitel wendet sich Zihlmann mit deutlicher Kritik gegen den Paradigmawechsel, dass sich das Strafrecht von dem bisher als gerecht empfundenen Maßstab der Schwere der Schuld des Täters abwende und mit den sog. sichernden Maßnahmen eine Sicherheit für die Gesellschaft anstrebe, welche das Recht gar nicht zu leisten imstande sei (S.98,99). Wenn Zihlmann die Tendenz des Strafrechts auch in dem – wie er selbst eingesteht – „etwas plakativen Satz“ (S.98) zusammenfasst, dass das „Recht im 21. Jahrhundert … nicht mehr Gerechtigkeit, sondern Sicherheit garantieren (will)“ (S.98), so ist ihm jedoch insofern zuzustimmen, als dass wir die Möglichkeiten des Rechts überschätzen, wenn wir annehmen, mit Hilfe des Rechts jedes mit dem Zusammenleben von Menschen verbundene Risiko auszuschalten (S.98, 99). Erneut etwas sprunghaft und ohne direkte Verbindung zu den vorherigen Kapiteln geht Zihlmann sodann in den beiden letzten Kapiteln auf Inhalt und Wesen einer Freundschaft mit dem Verurteilten ein und stellt die innere Beschränkung des Rechts, hier nun speziell des Erbrechts, auf das Materielle sowie die Unfähigkeit, insbesondere bei der Abfassung eines Testaments auch spirituelle Werte zu erfassen (S.107, 108), heraus.

Zihlmann hat ein kleines feines Buch vorgelegt, das in bildhafter und leicht verständlicher Sprache und einem von persönlichen Erfahrungen und Eindrücken des Autors geprägten Erzählstil einzelne Facetten der Rechtswelt auf ihr Verhältnis zu spirituellen Werten untersucht. Er wirft dabei eine Vielzahl zum eigenen Weiternachdenken anregende Fragen auf, die neugierig machen, inspirieren und – bei der Rezensentin auf jeden Fall – den Wunsch entstehen lassen, auch vermehrt persönliche Antworten, Antwortversuche des Autors selbst zu den von ihm gestellten Fragen in seinem Buch wiederzufinden. Das Buch stellt kleine und große Fragen, die zu einem weiterführenden Diskus einladen, mit und in sich selbst, auf der Ebene der Rechtswissenschaft und –praxis, aber vor allem zwischen suchenden Menschen, suchend nach ihrem Lebens-Recht und dem Gesetz ihres Herzens. Und gerade deshalb sollte es vielleicht auch von jedem Studenten des Rechtswissenschaft in einer ruhigen Minute gelesen werden, sich seine zukünftige Verantwortung als Rechtsausübender für das Leben anderer Menschen bewusst machend und begreifend, dass das Recht nicht um seiner selbst willen und als bloßer Selbstzweck fungiert. Es geht um Leben, Lebendigkeit, Frieden, Lebensfreude, Glück und Mitgefühl (S.91), die sich als „Licht des Spirituellen“ (S.10) in allen Facetten des Rechts brechen sollten, so – um mit den Worten Zihlmanns zu sprechen – „wie das Licht der Sonne sich im Regenbogen in all seine Farben aufbrechen und zerlegen lässt. Denn ohne dieses innere Licht … ist das Recht eine fade oder eher düstere Erscheinung“ (S.10). Jener wertvolle Gedanke findet sich bei einem genauen Hinsehen in bildhafter Weise bereits auf der vorderen Umschlagseite des Buches wieder, auf der das in grau getauchte „Recht“ vom in Regenbogenfarben und –form gezeichneten „Gesetz“ angestrahlt wird und ein kleiner bunter Schmetterling – vielleicht als Symbol der Lebendigkeit, die es in allen Facetten des Rechts zu erhalten gilt – auf dem „R“ von „Recht“ Platz nimmt.

Oberass. Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich.