Der Patient

Zihlmanns Fälle, www.netzpress.ch Fall 01/2001

Zihlmann’s Fälle basieren auf wahren Begebenheiten.
Namen und persönliche Daten sind frei erfunden.
Jede Ähnlichkeit mit tatsächlich lebenden Personen ist rein zufällig.

„Würden Sie mithelfen Patientenrechte zu stärken? Würden Sie eventuell eine Vorsorgevollmacht für die Schweiz ausarbeiten wie sie für Deutschland besteht? Wären Sie bereit in der Anti-Psychiatrie-Bewegung mitzumachen?“ Der junge feingliedrige Mann, der mir diese Fragen noch auf der Türschwelle stellt, trägt einen breitrandigen Hut. Das ist gegen die Mode. Seine Aussprache ist etwas verwaschen. Er spricht schnell, Endungen weglassend und Unwesentliches verschluckend. Er verweist mich auf Internet-Adressen und das Infonetz der Psychiatrie-Erfahrenen. Ich bitte ihn in mein Büro herein und höre ihn an. Wir unterhalten uns bald angeregt, auch über seine Krankheit. Er führt einen Mehr-Fronten-Krieg. Sein Kampf richtet sich nicht nur gegen seine Krankheit, er geht auch gegen seine Eltern, vor allem auch gegen seinen Vater und gegen die Klinik. In den vergangenen Jahren wendet er sich bald Schutz suchend an sie, bald wird er ungefragt mit Polizei und Amtsarzt, mit Gewalt aus seiner Wohnung geholt und gegen seinen Willen dorthin gebracht und medikamentös behandelt. Der medizinische Leiter der Zwangsabteilung der PUK, eine Kapazität und altgedienter Hochschullehrer, spricht von einem Privatkrieg, den der Patient gegen die Klinik führe. Der Patient legt mir ein „absolutes Arealverbot“ vor unterzeichnet durch die Direktion der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel, der PUK. Das Verbot erging gegen ihn, als er dort auftrat angeblich um Patienten anzustiften, keine Neuroleptika einzunehmen. Der junge Mann, Elias, wirkt auf den ersten Blick etwas unangenehm, fällt auf. Er fällt aus dem Rahmen, aber er ist harmlos. Immer will er die ihm verordneten Psychopharmaka nicht nehmen, Sie lähmen ihn, versetzen ihn in einen Dämmerzustand und lassen ihn sinnlos in den Klinikgängen, in den Käfigen der geschlossenen Abteilung umherirren, abgeschlossen von der „Realität“. Wenn er nicht mehr will, wird er mit körperlicher Gewalt gezwungen, die Medikamente zu nehmen. Er wird dann von vier Pflegern arretiert und „abgespritzt“. Ist das richtig? Darf das sein? Er möchte sich aus dieser Demütigung und dieser Zwangsjacke befreien. Ich verspreche dem jungen Mann, der sich schon wieder zum Gehen wendet, Abklärung der gestellten Rechtsfragen. Auf dem Weg hinaus erzähle ich ihm noch den alten Witz von den drei Kindern, die ihr Wissen zum Besten geben, woher die Babys kämen. Das deutsche sagt: „Bei uns bringt sie der Storch.“, das Kind aus Frankreich sagt, bei ihnen seien es die Engel, die sie in die Wiege legten. Das Kind aus der Schweiz zögert: Bei uns ist das kantonal verschieden. Und – füge ich hinzu – so ist es auch mit der Frage der Zulässigkeit der Zwangsbehandlung in der Schweiz. Das ist kantonal verschieden. Nur, dass das jetzt bereits kein Witz mehr ist, sondern juristische Auskunft.

Bevor ich das fortschrittliche Basler Psychiatriegesetz aus dem Jahre 1996 nachschlagen und die akademische Rechtsfrage abklären kann, erreicht mich der nächste Anruf von Elias in verschworener Atmosphäre aus einer Freisprechstelle der PUK. Ein Hilferuf: „Holen Sie mich hier raus. Sie wollen mich mit Neuroleptika abspritzen.“ Was ist passiert? Nichts ist passiert. Sein Vater, (selbst in der Herstellung von Neuroleptika wissenschaftlich engagiert) hat ihn einweisen lassen, weil es Streit zwischen ihnen gab. Das ist nichts Neues. Das ist schon ein Duzend mal so gewesen. Elias ist über 30- jährig und noch immer bestimmen sein Vater und der Übervater, die PUK, sein Leben. Mit der Diagnose „Schizophrenie“ auf dem Rücken ist das sein Schicksal. Sofort führe ich Gespräche mit dem klinik-unabhängigen Psychiater seines Vertrauens, der ihn und seine Eltern seit Jahren auf dem Weg der Krankheit begleitet. Dieser bescheinigt dem Patienten Elias schriftlich Vernunft und Urteilsvermögen. Er weist darauf hin, dass die Behandlung von Elias mit Psychopharmaka gegen seinen Willen keine Lösung ist, und dass die Medikamente schwere Nebenwirkungen haben, nicht nur psychische, sondern auch körperliche bis in die Motorik. Was soll ich tun? „Mit dem Patienten sprechen, auf ihn hören und ihn ernst nehmen“, sagt der Psychiater ruhig. Das ist wenig. Aber für unsere Gesellschaft, für eine Klinik wie die PUK ist das schon zu viel. Ruhigstellung durch Zwang und Medikamente gilt in den geschlossenen Abteilungen der PUK als Stein der Weisen. Elias entschliesst sich erneut zum Widerstand gegen seine Zwangsbehandlung und seinen unfreiwilligen Klinikaufenthalt. Und nachdem der Patient zusammen mit dem Facharzt für Psychiatrie und mit mir als Rechtsanwalt den Kampf aufgenommen hat, steigen auch die Klinik-Ärzte auf die juristische Barrikade. Der Weg durch die Instanzen beginnt. Am laufenden Band und während der Fall bereits beim Bundesgericht hängig ist, werden „medizinische“ Akten, wird Gerichtsfutter produziert, um das höchste Gericht zu beeindrucken. Wie der Patient angstvoll und seine Niederlage ahnend aus der Abteilung entweicht, wird polizeilich nach ihm gefahndet. Erbarmungslos und rechthaberisch. Die Eltern stehen auf der Seite des fürsorgerischen Zwangs. So sucht Elias auf der Flucht vor Zwang und Kälte der Winternacht seinen Psychiater auf. Dieser empfängt ihn während einiger Stunden und versorgt ihn mit dem Lebensnotwendigsten. Wie dies den Göttern in weiss bekannt wird, sprechen sie drohend, der Arzt habe Praxisasyl gewährt und damit gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstossen. Sie werfen dem menschlich handelnden Psychiater vor, er hätte „den Patienten einer unmittelbaren Lebensgefahr ausgesetzt“. Sie drohen auch ihm, dem Arzt, mit Polizeieinsatz. Dem Bundesgericht wird weis gemacht, der Arzt und der Anwalt hätten „beim Patienten die wahnhafte Überzeugung gefestigt, ungerecht behandelt zu werden.“ Die Aktenproduktion durch die Klinikärzte ist enorm. Professor und Chefarzt erklären sich bereit nach Lausanne zu reisen und dem höchsten Gericht den Fall persönlich vorzutragen. Das System des medikamentösen Zwangs in der Klinik steht auf dem Spiel. Der Sieg muss mit allen Mitteln gesichert werden. Und so holen die hohen Facharbeiter zum ärztlichen Stich aus, mit dem jede juristische Hemmschwelle zertrümmert wird: „Herr *** leidet an einer akuten schizophrenen Psychose mit Wahrnehmungsstörungen und ausgeprägter Wahnsymtomatik mit einem kompletten Realitätsverlust. Er leidet an einer Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes.“ Ein böser Satz. Ein böses juristisches Ende des „Falles“ ist absehbar. Die Richter in Lausanne werden nur den Aktenberg , nie den Menschen kennen lernen. Das klinische Vokabular hat den Lebensnerv des Patienten getroffen. (Sprich nur ein Wort und meine Seele wird krank!) Das Bundesgericht wankt und schwankt, auch von der Schwere seines Entscheides ergriffen. Auf 43 Seiten wird munter und weithin sichtbar das Banner der Freiheits- und Grundrechte und der Menschenwürde geschwungen und dann erklärt, dass Zwang trotz aller Bedenken sein muss und am Ende doch alles seine Richtigkeit hat, so wie die Klinik es will und es immer auch schon gemacht hat (www.bger.ch 5C66/2001 vom 20.3.2001). Dem Patienten fehle die Krankheitseinsicht. Die gewaltige Hilfe der Klinikdoktoren und -professoren, ihr Ringen um das Krankengut und der Schlaf der Richter hinter den Fassaden der Gerechtigkeit haben die Charta der Menschenrechte zu Makulatur werden lassen.

Wieso Zwang, frage ich mich, wo doch keine Gefahr vom Patienten ausgeht? Aber Elias ist eben doch eine Gefahr für seine Familie. Davon weiss seine überfürsorgliche Mutter ein Lied zu singen. Nicht nur, dass er Schuhe ohne Socken trägt bis er sich wund gelaufen hat. Wenn er einen Bettler sieht und er Geld bei sich hat, gibt er das Geld dem Bettler. Wenn er vor dem Kino-Eingang eine Frau stehen sieht, der das Geld für den Eintritt fehlt, so hilft er schon mal auch mit dieser Summe aus. Er ist anders. Einmal bin ich mit ihm Brot, Käse und einige andere Lebensmittel einkaufen gegangen. Er hatte Hunger, getraute sich aber nicht allein einzukaufen. Er sagte mir, er habe das Gefühl, die Leute sähen ihn so feindselig an. Er sagte mir ausdrücklich, er habe das Gefühl, es sei so. Wir haben dann zusammen eingekauft, und als ich ihn am nächsten Tag anrief, sagte Elias, er müsse nun sehen, dass er etwas zu essen bekomme. Er hatte Einkäufe der PUK gebracht, hat sie dort dem Küchenpersonal überreicht. „Schliesslich haben die mich auch verpflegt!“, fügte er als Erklärung trocken an. Mit Elias habe ich gesprochen, ich habe ihn zum lächeln gebracht, für mich gehört er zur Realität. (Wer leidet unter Realitätsverlust, wer leidet nicht unter ihr?)
Vor über 2000 Jahren kam ein Mensch. Gewaltlos und wie neben unserer Realität. Unsere Zeitrechnung richtet sich nach seiner Geburt. Millionen warten noch auf sein Kommen. Sollte jemand diesen Menschen wirklich suchen, würde ich ihm empfehlen, ihn in unseren psychiatrischen Anstalten zu suchen, besonders auf den geschlossenen Abteilungen sollte er nach ihm forschen. Unter uns jedenfalls fände er, der Entrückte, keinen Platz.