Neue Luzerner Zeitung, 24. August 2007
Im Luzernischen wäre Guido A. Zäch kaum angeklagt und verurteilt worden. So die brisante These des Basler Justizkritikers Peter Zihlmann.
von Hans R. Wüst
Im Frühling dieses Jahres hat das Bundesgericht das Urteil der Basler Justiz gegen Guido A Zäch bestätigt. Damit ist der prominente Paraplegiker-Arzt wegen Veruntreuung von Spendengeldern rechtskräftig zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Der Basler Justizkritiker Peter Zihlmann zeichnet jetzt in seinem neuen Buch «Dr. Guido A. Zäch – Wohltäter oder Täter?» als unabhängiger Autor akribisch Aufstieg und Fall des bekannten Arztes nach.
Im ersten Teil des Buches schildert ZihImann detailliert den unerbittlichen Showdown zwischen dem «allmächtigen» Guido A. Zäch, Präsident der Paraplegiker-Stiftung, und dessen einstigem Weggefährten und Vizepräsidenten, dem querschnittgelähmten Rechtsanwalt und FDP-Nationalrat Marc F. Suter. Der Krach der beiden langjährigen Freunde war Auslöser des Prozesses gegen Zäch vor dem Basler Strafgericht.
Anklage nicht zwingend
Im zweiten Teil des Buches unterzieht der ehemalige Rechtsanwalt und Richter Zihlmann den Strafprozess und die Basler Justiz einer kritischen Analyse. Dabei kommt er zum Schluss: «Einmal angeklagt, hatte Zäch keine Chance mehr auf Freispruch.» Der Druck von Öffentlichkeit, Medien und Behörden in Basel sei zu stark gewesen. Zäch hätte nur eine Chance gehabt, wenn es nicht zur Anklage gekommen wäre. Und eine solche war laut ZihImann nicht zwingend: «In Basel ist schon mancher freigesprochen oder gar nicht vor Gericht gestellt worden, der Schlimmeres angestellt hat», sagt er. Die Staatsanwaltschaft habe den durchaus vorhandenen Spielraum gegen Zäch genutzt: «Die Basler haben ihn nie gemocht. Er war kein Fasnächtler und kein Zunftbruder», schreibt Zihlmann in seinem Buch. Zächs Basler Vergangenheit (Zerwürfnis mit Vorgesetzten und Behörden in seiner Zeit als Chefarzt am Paraplegiker-Zentrurn Basel) habe da wohl nachgewirkt, so Zihlmann im Gespräch. Darüber hinaus sei Zächs Idealismus durch seinen Drang nach Personenkult und den Wunsch, eine unauslöschliche Lebensspur zu hinterlassen, verblasst. Zihlmann: «Sein Erfolg als Pionier und helfender Arzt sei ihm in den Kopf gestiegen.»
Dass das Strafverfahren in Basel ausgelöst wurde, hängt damit zusammen, dass die Stiftung damals dort domiliziert war. Das sei Zächs Pech gewesen.
«Hätte er nur früher den Stiftungssitz nach Nottwil verlegt! Dort, im Kanton Luzern, wäre er kaum angeklagt und daher auch nie verurteilt worden», schreibt Zihlmann. Namhafte Mediziner, Strafverteidiger und Redaktoren, die sich intensiv mit dem Phänomen Zäch befasst hätten, teilten diese Meinung.
Kurioser Prozessverlauf
Auch der Prozessverlauf macht laut Zihlmann deutlich, dass eine Anklage nicht zwingend war. Zäch sei wegen der eigenmächtig getätigten Hotelinvestments mit Spendengeldern angeklagt worden. Am Schluss sei er aber nicht dafür verurteilt worden, sondern weil er vorübergehend Spenden für private Zwecke verwendete, sich die Nebenkosten für seine Villa in Zofingen von der Gönnervereinigung zahlen liess und von der Stiftung ohne Abmachung stets mehr Lohn bezog.
EXPRESS
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ZÄCHS RÜCKZUG
Stiftungspräsidium: Bald ist Schluss Auf Druck der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht gibt Guido A. Zach nach seiner rechtsgültigen Verurteilung Ende September das Präsidium der Schweizer Paraplegiker-Stiftung ab. Er hatte den Vorsitz seit der Stiftungsgründung am 12. März 1975 inne. Wer das Amt des Präsidenten übernimmt, ist noch nicht bekannt. Die Stiftung ist Trägerin der ganzen Leistungskette für eine ganzheitliche Rehabilitation und Betreuung von Querschnittgelähmten. Insgesamt umfasst das von Guido A. Zäch aufgebaute Imperium heute 15 Institutionen (1 Stiftung, 3 Vereine, 11 Aktiengesellschaften). Rückzug in Raten HRW |